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Bestellung von Vertretern

Die Token-Inhaber sind berechtigt aus ihrem Kreis bis zu drei Vertreter zu wählen, die die Rechte der Investoren stellvertretend ausüben und im engen Kontakt zu ImmoRebs stehen. Darüber hinaus sind die Token-Inhaber berechtigt eine Vergütung für diese Vertreter zu bestimmen, die insgesamt höchstens dem Gewinnanteil der Kommanditisten entspricht (0,5%). Die Bestellung von Vertretern erfolgt jeweils für ein Geschäftsjahr.

Mitbestimmungsrechte

Token-Inhaber haben das Recht bei strategisch wichtigen Entscheidungen in Form von Voting/Abstimmungen mitzuentscheiden. Diese umfassen vor allem:

  • Anpassung oder Änderung der Investment-Strategie
  • Änderung der Finanzierungs-Strategie
  • Abverkauf/Liquidation von ImmoRebs

Kontrollrechte

Token-Inhaber sind berechtigt laufend Einblick in die Bücher zu nehmen. Die entsprechenden Informationen finden sich auf der Webseite im Bereich Reporting.
Das Kontrollrecht kann in umfassenderer Weise von den Investorenvertretern ausgeübt werden, die gegen Zusicherung der Geheimhaltung auch Einblick in Unterlagen und Informationen erhalten, deren Veröffentlichung aufgrund von Datenschutzbestimmungen oder Vereinbarungen nicht zulässig ist.

Vorschlagsrechte

ImmoRebs wird Möglichkeiten zur Diskussion von Vorschlägen zur Verfügung stellen. Token-Inhaber sind berechtigt Vorschläge zu verfassen und an ImmoRebs heranzutragen. Sofern Vorschläge durch mehr als 10% der Nennwerte oder 10% der Köpfe unterstützt werden, sind die Initiatoren des Vorschlages berechtigt, diesen mit der Geschäftsführung von ImmoRebs persönlich zu diskutieren. Das Protokoll dieser Besprechung wird allen Token-Inhabern zur Verfügung gestellt und umfasst einen gemeinsam erarbeiteten Umsetzungsvorschlag, über den sämtliche Token-Inhaber abstimmen können.

Schutz von Minderheiten/Kleinanlegern

Abstimmungen, deren Gegenstand dazu geeignet ist Minderheit bzw. Kleinanleger schlechter zu stellen als Großanleger können nur mit einer Mehrheit nach Nennwert wie auch einer Mehrheit nach Köpfen beschlossen werden.
Sofern eine Abstimmung oder ein Teil einer Abstimmung einen geschlossenen Investorenkreis betrifft (zB die Investoren von IRU-Genussrechten), muss darüber hinaus in diesem Personenkreis eine Mehrheit nach Nennwert und nach Köpfen erreicht werden.

Bevorzugung bei Anmietung

Token-Inhaber werden bei der Vermietung bevorzugt behandelt:

  • bei der Bonitätsprüfung werden die Gewinnanteile für gehaltene Token bonitätserhöhend dem Einkommen zugerechnet
  • bei einer vergleichbaren Bonität werden Token-Inhaber gegenüber Nicht-Token-Inhabern bevorzugt
  • eine Kaution kann auch in Form von Token erlegt werden
  • Token-Inhaber werden vorab über verfügbare Immobilien informiert

Bevorzugung bei Verkäufen

Token-Inhaber werden beim Verkauf von Immobilien bevorzugt behandelt:

  • Token-Inhaber werden vorab über Verkäufe informiert
  • Verkaufsangebote werden für zwei Monate vor dem allgemeinen Verkaufsstart ausschließlich an Token-Inhaber gerichtet
  • Token-Inhaber können Immobilien einmalig für bis zu vier Wochen unverbindlich reservieren
  • Bei einem Verkauf an Token-Inhaber muss dieser keinesfalls eine Provision bezahlen, auch wenn zu irgendeinem Zeitpunkt ein Makler mit dem Verkauf dieser Immobilie beauftrag wird
  • Für Token-Inhaber werden (soweit möglich) vergünstigte Konditionen für die Nebenkosten verhandelt

Voting/Abstimmungen

Abstimmungen müssen zumindest zwei Woche vorab auf der Webseite und den offiziellen Social-Media-Kanälen von ImmoRebs angekündigt werden. Für die Durchführung von Abstimmungen wird ein Zeitraum von weiteren zwei Wochen angesetzt. Der Stichtag für die Berechnung der nach Nennwert bestimmten Stimmanteile ist der Ablauf des letzten Tages des Abstimmungszeitraums.
Abstimmungen werden mit Hilfe der Blockchain durchgeführt. ImmoRebs wird dazu einen eigenen Vote-Token erstellen und an alle zur Abstimmung berechtigten Token-Inhaber übermitteln. Die Abstimmung erfolgt durch Übermittlung des Vote-Tokens an eigene für die Abstimmung vorgesehene Blockchain-Adressen.
Um eine Manipulation zu verhindern sind für alle Abstimmungen, die sich nach der Anzahl der Köpfe richten, nur Token-Inhaber berechtigt, für die ein gültiger KYC-Check vorliegt.